Erforderliche Versicherungen

Studierende am Institut de Touraine müssen vor ihrer Abreise nach Frankreich eine gültige Krankenversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Krankenversicherung

Studierende müssen für die Dauer ihres Aufenthalts in Tours eine Krankenversicherung nachweisen.

  • Studierende aus den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz verfügen über einen Sozialversicherungsschutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Es wird jedoch dringend empfohlen, eine zusätzliche Kranken-/Rückführungsversicherung abzuschließen.
  • Studierende aller anderen Ländern sind verpflichtet, eine private Kranken-/Rückführungsversicherung abzuschließen. Die Versicherung ist abhängig vom Alter des Studierenden und der Art des Versicherungsschutzes. Sie kann noch bei der Ankunft in Frankreich abgeschlossen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, eine private Reiseversicherung im jeweiligen Heimatland abzuschließen.

Haftpflichtversicherung

Der Besitz einer Haftpflichtversicherung, die während des Aufenthalts für Schäden an Drittpersonen aufkommt, ist Pflicht. Diese Versicherung ist häufig Teil von Kranken-/Rückführungsversicherungen.