Unterbringung von Minderjährigen

Minderjährige Studierende am Institut de Touraine müssen eine Einverständniserklärung für den Aufenthalt sowie eine Ausgeherlaubnis nachweisen, die vor ihrer Abreise von den Eltern unterzeichnet wurde.

Einverständniserklärung für den Aufenthalt

In einem medizinischen Notfall ist für die Einweisung von Minderjährigen in ein französisches Krankenhaus die ausdrückliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) notwendig. Minderjährige Kursteilnehmer sind verpflichtet, ihrer Gastfamilie eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung auszuhändigen, zusammen mit einer Kopie der Pässe beider Elternteile.

Ausgeherlaubnis

Minderjährigen ist es nur mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) gestattet abends auszugehen. Minderjährige Kursteilnehmer sind verpflichtet, ihrer Gastfamilie eine vollständig ausgefüllte und mit dem Namen der Gastfamilie versehene Ausgeherlaubnis auszuhändigen, zusammen mit einer Kopie der Pässe beider Elternteile.