Visum zur Einreise nach Frankreich

Nicht-EU-Bürger, die im Institut de Touraine Französisch lernen möchten, müssen vor ihrer Abreise – sofern nicht davon befreit – ein Aufenthaltsvisum beantragen. Visa sind je nach Dauer und Grund des Aufenthalts unterschiedlich.

Ausländische Staatsbürger müssen bei der Einreise nach Frankreich – sofern nicht davon befreit – ein gültiges Visum besitzen. Dieses kann – vor der Abreise – beim französischem Generalkonsulat des Landes beantragt werden, in dem der Antragsteller seinen Wohnort hat.

Visa zur Einreise nach Frankreich sind je nach Dauer und Grund des Aufenthalts unterschiedlich:

  • Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ("Schengen-Visum"): Aufenthalte unter bzw. bis 90 Tage (3 Monate). Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ermöglicht den Aufenthalt in Frankreich und in den anderen Schengen-Staaten (von Ausnahmen abgesehen).
  • Visum für einen längerfristigen Aufenthalt: Aufenthalte über 90 Tage. Für einen Französischkurs am Institut de Touraine mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten benötigen Sie ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt.

Um ein Visum zu beantragen, kontaktieren Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Visaabteilung des französischen Generalkonsulats Ihres Wohnsitzlandes. Benötigen Sie ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, empfehlen wir Ihnen, sich mindestens zwei Monate vor Abreise mit den Behörden in Verbindung zu setzen.